Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - Thujaöl
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Thujaöl Korea, Art.-Nr.: 102398 | ||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: Rohstoff für die Verarbeitung (Parfümerie, Kosmetik: Seifen, Toilettenartikel). Nicht für den arzneilichen Gebrauch, kein Lebensmittelzusatz (siehe Ausschlußklausel, Punkt 16). | ||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnung(en): | |||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Thujaöl (FEMA-No.: #2267) INCI: THUJA OCCIDENTALIS | ||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | engl. Oil of thuja,
Arbor vitae Oil; frz. essence de thuya; lat. Oleum Thujae [koraiens.], Thujae
aetheroleum Charakterisierung: Ätherisches Öl aus den Blättern u. Zweigspitzen von Thuja koraiensis Nakai (Fam.: Cupressaceae) |
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1.1.3. | Summenformel: | entfällt, da Vielstoffgemisch | ||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: entfällt, da Vielstoffgemisch | ||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe: | |||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [546-80-5] | ||||||||||||||
EINECS-Nummer: | 208-912-2 | |||||||||||||||
Bezeichnung: | (-)-a-Thujon: 1- Isopropyl-4-methyl-bicyclo[3.1.0]hexan-3-on | |||||||||||||||
2.1.2. | CAS-Nr.: | [2009-00-9] | ||||||||||||||
BRN-Nummer: | 2038285 | |||||||||||||||
Bezeichnung: | (+)-Sabinen: (1R,5R)-4(10)-Thujen | |||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) des Produkts: | |||||||||||||||
2.2.1. | CAS-No.: | [8007-20-3] | ||||||||||||||
2.2.2. | EINECS-Nummer: | 290-370-1 | ||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||||||
2.2.3. | FEMA-No.: | 2267 | ||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | |||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich Reizend |
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3.2. |
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | |||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||
3.2.2. | R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | ||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. | ||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Verunreinigte
Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken
lassen. Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Pulver, Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. | ||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||
Das Produkt ist brennbar. | ||||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||
Kontakt mit der Substanz vermeiden. Unbefugte fernhalten. | ||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen und lüften. | ||||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. | ||||||||||||||
7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Dunkel. Bei Raumtemperatur (+15 bis +25 °C). | ||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung | |||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | nicht erforderlich. Abfüllung: in gut belüfteter Umgebung | ||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | bei Kleinmengen nicht erforderlich. Laborschutzhandschuhe empfohlen beim Um- und Abfüllen. | ||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille empfehlenswert beim Um- und Abfüllen | ||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||
9.1. | Form: | flüssig, Öl | ||||||||||||||
9.2. | Farbe: | farblos bis grünlich-gelb | ||||||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen, stark campherartig, salbeiähnlich | ||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | entfällt | ||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | 59 °C | ||||||||||||||
9.6. | Dichte: | Bei 20°C | 0,915 g/cm3 (range: 0,880 - 9,940) | |||||||||||||
9.7. | Brechnungsindex: | Bei 20 °C | 1,456 - 1,459 | |||||||||||||
9.8. | Optische Drehung: | Bei 20 °C | -14° bis -10° | |||||||||||||
9.9. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | nicht mischbar | ||||||||||||||
Ethanol 70% | Bei 20°C | 1 Vol.teil Öl in 3 Vol.teilen Ethanol 70% | ||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||
10.1.1. | Thermische Zersetzung: | keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung | ||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel | ||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt | ||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | keine bekannt | ||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||||
Quantitative Angaben zur Toxizität liegen nicht vor. Die gesundheitsschädliche Wirkung ist im Wesentlichen bedingt durch den Gehalt an dem cyclischen Terpenketon Thujon. Die toxikologische Grenze, bis zu der Thujon ohne deutliches Gesundheitsrisiko peroral aufgenommen werden kann, wird in älterer Literatur mit 1,25 mg/kg Körpergewicht angegeben [Pinto-Scognamiglio W (1967) Boll Chim Farm 1906, 292-300]. Vergiftungserscheinungen, welche nach Verschlucken von Thujon und somit auch mit thujonhaltigen ätherischen Ölen auftreten können, sind: Reizerscheinungen an den Schleimhäuten des Magen-Darm-Kanals; heftige, anhaltende tonisch-klonische Krämpfe, Starrezustände in den oberen Gliedmaßen, schwere bis schwerste Stoffwechselstörungen als Folge einer fettigen Degeneration der Leber, degenerative Veränderungen in parenchymatösen Organen, Magenschleimhautblutungen, Blutungen im Gebiet des Herzmuskels, schwere Nierenschädigung. Auf die besondere Gefahr für Kinder, Leber-/Nierenkranke und schwangere Frauen wird hingewiesen. | ||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung. | ||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | ||||||||||||||
11.3. | Sensibilisierungspotential: | |||||||||||||||
Für das ätherische Öl aus Thuja occidentalis L. wird bei prädisponierten Personen eine Kontaktallergie mit Ekzemen und Urticaria beschrieben. Aufgrund der ähnlichen Zusammensetzung ist für das Öl aus Thuja koraiensis ein vergleichbares Potential zu erwarten. | ||||||||||||||||
11.4. | Sonstige toxikologische Hinweise: | |||||||||||||||
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EU für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich (Xn). | ||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Quantitative Angaben zur ökologischen Wirkung liegen nicht vor. | ||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||
14.1. | Landtransport | |||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | |||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | |||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 3 | ||||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe (Verpackungsgruppe) | 31c (Packgruppe III) | ||||||||||||||
14.1.3. | Kemler-Zahl: | 30 | ||||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 1993 | ||||||||||||||
14.1.5 | Bezeichnung des Gefahrgutes: | ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G: Ätherisches Öl | ||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||||
Das Produkt ist nach den EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | ||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich. Reizend. | |||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise/Risk statements): | |||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | |||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge/Safety statements): | |||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||
S 24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermieden. | |||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 2 (Selbsteinstufung) | wassergefährdend | ||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||
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16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu,
das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Ausschlußklausel: Grund- bzw. Ausgangsstoff für die Verarbeitung. Nicht für medizinische oder arzneiliche Zwecke oder als Lebensmittelzusatz bestimmt. |
Erstellt: 23.04.2005 * Überarbeitet am: 24.04.2005