Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - Rainfarnöl
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Rainfarnöl Balkan, Art.-Nr. 102374 | |||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: Grund- oder Ausgangsstoff für die Herstellung von parfümistischen und kosmetischen Zubereitungen (Fragrance component). Naturwissenschaftliche Forschung und Schulung. | |||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnung(en): | ||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Rainfarnöl | |||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Wurmkrautöl;
engl. Tansy Oil, Oil of Tansy; frz. Essence de tanaisie; Ätherisches Öl aus dem blühenden Kraut von Tanacetum vulgare (Korbblütler), gewonnen durch Wasserdampfdestillation |
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1.1.3. | Summenformel: | entfällt, da Vielstoffgemisch | |||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: entfällt, da Vielstoffgemisch | |||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe | ||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [546-80-5] | |||||||||||||||
2.1.2. | EINECS-Nr.: | 208-912-2 | |||||||||||||||
2.1.3. | RTECS No.: | XO9625000 | |||||||||||||||
2.1.4. | Bezeichnung: | (-)-a-Thujon: 1- Isopropyl-4-methyl-bicyclo[3.1.0]hexan-3-on | |||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) von Rainfarnöl | ||||||||||||||||
2.2.1. | CAS-Nr.: | [8016-87-3] | |||||||||||||||
2.2.2. | EINECS-Nummer: | 284-653-9 | |||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||
3.2. |
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | |||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. | |||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Verunreinigte
Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken
lassen. Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen. Siehe auch Punkt 11.1. (Akute Toxizität). Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Pulver, Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. | |||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||||
Der Stoff ist brennbar. | |||||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | ||||||||||||||||
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | |||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Unbefugte fernhalten. Kontakt mit der Substanz vermeiden. | |||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | |||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||||
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen und lüften. | |||||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. | |||||||||||||||
7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | |||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Dunkel. Bei Raumtemperatur (+15 bis +25 °C). | |||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung | ||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | |||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | nicht erforderlich. Abfüllung: in gut belüfteter Umgebung | |||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | bei Kleinmengen nicht erforderlich. Laborschutzhandschuhe empfohlen beim Um- und Abfüllen. | |||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille empfehlenswert beim Um- und Abfüllen | |||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||||
9.1. | Form: | flüssig (Öl) | |||||||||||||||
9.2. | Farbe: | gelblich bis bräunlich | |||||||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen, campherartig, etwas unangenehm | |||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | nicht anwendbar | |||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | 21 °C | |||||||||||||||
9.6. | Dichte: | Bei 20°C | 0,934 g/cm3 | ||||||||||||||
9.7. | Brechungsindex: | Bei 20°C | 1,458 | ||||||||||||||
9.7. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | sehr wenig löslich | |||||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | löslich in 2 Vol. Ethanol 70% | |||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||||
10.1.1. | Thermische Zersetzung: | keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung | |||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel | |||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt | |||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | keine bekannt | |||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | ||||||||||||||||
Quantitative Angaben zur Toxizität liegen nicht vor. Die gesundheitsschädliche Wirkung ist im Wesentlichen bedingt durch den Gehalt an dem cyclischen Terpenketon Thujon. Vergiftungserscheinungen, welche nach Verschlucken von Thujon und somit auch mit thujonhaltigen ätherischen Ölen auftreten können, sind: Reizerscheinungen an den Schleimhäuten des Magen-Darm-Kanals; heftige, anhaltende tonisch-klonische Krämpfe, Starrezustände in den oberen Gliedmaßen, schwere bis schwerste Stoffwechselstörungen als Folge einer fettigen Degeneration der Leber, degenerative Veränderungen in parenchymatösen Organen, Magenschleimhautblutungen, Blutungen im Gebiet des Herzmuskels, schwere Nierenschädigung. Auf die besondere Gefahr für Kinder, Leber-/Nierenkranke und schwangere Frauen wird hingewiesen. | |||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.3. | Sonstige toxikologische Hinweise: | ||||||||||||||||
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EU für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich (Kennbuchstaben: Xn) | |||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Quantitative Angaben zur ökologischen Wirkung liegen nicht vor. | |||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||||
14.1. | Landtransport | ||||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | ||||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | ||||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 3 | |||||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe (Verpackungsgruppe) | 31c (Packgruppe III) | |||||||||||||||
14.1.3. | Kemler-Zahl: | 30 | |||||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 1993 | |||||||||||||||
14.1.5 | Bezeichnung des Gefahrgutes: | ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G: Ätherisches Öl | |||||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | |||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | ||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | ||||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||||
2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | ||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 2 (Selbsteinstufung) | wassergefährdend | |||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||||
Richtlinie 88/3888/EWG
vom 22.06.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über die Ausgangsstoffe für ihre
Herstellung RIFM Monograph (1976) FCT, 14, 869, Special Issue III (Binder, p. 688) |
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16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu,
das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Ausschlußklausel: Das Produkt darf nicht für medizinische und arzneiliche Zwecke verwendet werden. |
Erstellt am: 01.05.2005 | Letztmals überarbeitet am: ---- |
Version: 1.00 | Änderungsgrund: ---- |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |