Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - Kalmusöl
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||||||||||
Angaben zu den Produkten: Kalmusöl indisch, Art.-Nr. 101173; Kalmusöl russisch Art.-Nr. 100788 | ||||||||||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: Grund- oder Ausgangsstoff (Fragrance component) für die Herstellung von Parfumölen (v.a. Tabak- und würzige Noten, Ambra- und Chypretypen), zur Wohnraumaromatisierung oder zum Umpacken. Naturwissenschaftliche Forschung und Schulung. Begrenzung des Einsatzes: siehe auch Ausschlußklausel: Punkt 16. | ||||||||||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnung(en): | |||||||||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Kalmusöl | ||||||||||||||||||||||
1.1.2. | Andere und fremdsprachige Namen/Charakterisierung: | Calmusöl,
Acorus-calamus-Öl; engl. Calamus Oil, Oil of Calamus, Oil of sweet flag, cane
sweet oil, sweet cane oil, cinnamon sweet oil, sweet myrtle oil, acorus calamus root oil; frz.
Essence de calamus, Huile essentielle de calamus; ital. Essenza di calamo
aromatico; lat. Calami aetheroleum, Oleum Calami indicum Ätherisches Öl aus dem getrockneten und ungeschälten Wurzelstock von Acorus calamus L. (syn. Calamus aromaticus), gewonnen durch Wasserdampfdestillation |
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1.1.3. | Summenformel: | entfällt, da Vielstoffgemisch | ||||||||||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: entfällt, da Vielstoffgemisch | ||||||||||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe: | |||||||||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [5273-86-9] | ||||||||||||||||||||||
2.1.2. | EINECS-Nr.: | 226-096-6 | ||||||||||||||||||||||
2.1.3. | Beilstein Registry Number: | 1910605 | ||||||||||||||||||||||
2.1.4. | RTECS No.: | DC3000000 | ||||||||||||||||||||||
2.1.5. | Bezeichnung: | b-Asaron (Isoasaron, Asarumkampfer, Asarin): cis-1-Propenyl-2,4,5-trimethoxy-benzol | ||||||||||||||||||||||
2.1.6. | Gefahrenbezeichnung: | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) von Kalmusöl: | |||||||||||||||||||||||
2.2.1. | CAS-Nr.: | [8015-79-0] | ||||||||||||||||||||||
2.2.2. | EINECS-Nummer: | 283-869-0 | ||||||||||||||||||||||
2.2.3. | Merck Index (13th ed.) Monograph: | # 1637 (p. 275): Calamus | ||||||||||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | |||||||||||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||||||||
3.2. |
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | |||||||||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke und/oder Schuhe unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | ||||||||||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Verunreinigte
Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Nach Verschlucken
Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt die betroffene Person ist bei
Bewußtsein. Sofort Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Pulver, Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. | ||||||||||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||||||||||
Der Stoff ist brennbar. | ||||||||||||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||||||||||||||
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||||||||||
Unbefugte fernhalten. Kontakt mit der Substanz vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. | ||||||||||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||||||||||
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen und lüften. | ||||||||||||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. | ||||||||||||||||||||||
7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Dunkel. Bei Raumtemperatur (+15 bis +25 °C). | ||||||||||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung | |||||||||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||||||||||
Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen sind zu
beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | bei Handhabung von Kleinmengen nicht erforderlich. Abfüllung: in gut belüfteter Umgebung | ||||||||||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | geeignete, gegen ätherische Öle resistente Schutzhandschuhe | ||||||||||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille | ||||||||||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||||||||||
9.1. | Form: | dicklüssig (Öl) | ||||||||||||||||||||||
9.2. | Farbe: | gelblich bis bräunlich-gelb | ||||||||||||||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen, aromatisch-würzig | ||||||||||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | nicht anwendbar | ||||||||||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | 85 °C | ||||||||||||||||||||||
9.6. | Dichte: | bei 20°C | 0,980 - 1,020 g/cm3 | |||||||||||||||||||||
9.7. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||||||||||
Wasser | bei 20°C | nahezu unlöslich | ||||||||||||||||||||||
Ethanol | bei 20°C | mischbar | ||||||||||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||||||||||
10.1.1. | Thermische Zersetzung: | keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung | ||||||||||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel | ||||||||||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt | ||||||||||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid, Kohlendioxid | ||||||||||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||||||||||||
Quantitative Angaben zur Toxizität des Öls liegen nicht vor. Die gesundheitsschädliche Wirkung ist im Wesentlichen bedingt durch den Gehalt an dem als gesundheitsschädlich einzustufenden Phenylpropan-Derivat Isoasaron. Die begleitenden Inhaltsstoffe Campher, Calamen, Caryophyllen, Humulen etc. sind z.T. als Reizstoffe zu bewerten. | ||||||||||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung. | ||||||||||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | ||||||||||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atemwege: | Dämpfe, Nebel und Aerosole reizen die Schleimhäute und oberen Atemwege. | ||||||||||||||||||||||
Bei ätherischen Ölen kann allgemein eine Reizwirkung auf Haut, Augen und Atemwege - abhängig von der individuellen Empfindlichkeit - vermutet werden. | ||||||||||||||||||||||||
11.3. | Chronische Toxizität: | |||||||||||||||||||||||
Nach unseren
Kenntnissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften des
Produktes nicht umfassend untersucht. Für die Komponente b-Asaron sind von RTECS folgende Angaben zur
chronischen Toxizität verfügbar:
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11.4. | Sonstige toxikologische Hinweise: | |||||||||||||||||||||||
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EU für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich (Kennbuchstaben: Xn) | ||||||||||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen. Quantitative Angaben zur ökologischen Wirkung liegen nicht vor. | ||||||||||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||||||||||
14.1. | Landtransport | |||||||||||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | |||||||||||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | |||||||||||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 3 | ||||||||||||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe (Verpackungsgruppe) | 31c (Packgruppe III) | ||||||||||||||||||||||
14.1.3. | Kemler-Zahl: | 30 | ||||||||||||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 1993 | ||||||||||||||||||||||
14.1.5 | Bezeichnung des Gefahrgutes: | ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G: Ätherisches Öl | ||||||||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | ||||||||||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||||||||||
S 23 | Dämpfe nicht einatmen. | |||||||||||||||||||||||
S 24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | |||||||||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 1 (Selbsteinstufung) | schwach wassergefährdend | ||||||||||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||||||||||
Aromenverordnung der
Bundesrepublik Deutschland v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1625, 1676), geändert durch die Verordnung zur Änderung
der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 29.10.1991
(BGBl. I, 2045-2050 (1991): Höchstmengen an bestimmten Stoffen (relevant: Asaron) in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln Richtlinie 88/3888/EWG vom 22.06.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über die Ausgangsstoffe für ihre Herstellung RIFM Monograph (1977) FCT, 15, 623 (Acorus calamus L.) |
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16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu,
das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Ausschlußklausel: Darf nicht für medizinische oder arzneiliche Zwecke verwendet werden. Der Einsatz als Lebensmittelaromastoff ist durch EG-Vorschriften strikt begrenzt (siehe Punkt 15.3). Die Verwendung muß in Einklang mit allen national und lokal gültigen Gesetzen und Vorschriften erfolgen. |
Erstellt am: 04.05.2005 | Letztmals überarbeitet am: 14.01.2006 |
Version: 1.02 | Änderungsgrund: Allgemeine Überarbeitung |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |
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