Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Nr. 102649 Bohnenkrautöl
1.1. Bezeichnung(en):
1.1.1. Handelsname: Bohnenkrautöl (FEMA-Nr.: 3013)
1.1.2. Andere Namen: engl. Savory Oil (CTFA), Oil of Savory; frz. Huile essentielle de Saviette; lat. Saturejae aetheroleum
Ätherisches Öl aus dem Kraut von Satureja hortensis L. (INCI)
1.1.3. Summenformel: entfällt, da Vielstoffgemisch
1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: Mr: entfällt, da Vielstoffgemisch
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240
OMIKRON GmbH
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Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

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2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe
2.1.1. CAS-Nr.: [499-75-2]
Bezeichnung: Carvacrol (5-Isopropyl-2-methyl-phenol)
2.1.2. CAS-Nr.: [89-83-8]
Bezeichnung: Thymol (2-Isopropyl-5-methyl-phenol)
2.1.3. CAS-Nr.: [99-87-6]
Bezeichnung: p-Cymol (4-Isopropyl-toluol)
2.2. Identifikationsnummer(n) des Produkts:
2.2.1. CAS-Nummer: [8016-68-0]
2.2.2. EINECS-Nummer: 283-922-8
2.2.3. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.1.1. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
3.2.2. R 65 Gesundheitsschädlich: Kann  beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
4.2.2. nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen.
Betroffene Stellen mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver, Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Der Stoff ist brennbar.
5.3. Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Kontakt mit der Substanz vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Größere Mengen eindämmen und in geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. Für gute Lüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Dämpfe können mit Luft explosible Gemische bilden. Entzündung durch Funken, Flammen oder heiße Oberflächen ist möglich. Auf vorgeschriebene Elektroinstallation achten (Erdung, Ex-Schutz)!
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Kühl. Luftdicht verschlossen. Trocken. Dunkel. In möglichst voll befüllten Behältnissen.
8. Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: bei unzureichender Belüftung Atemschutz
8.2.2. Handschutz: Geeignete Schutzhandschuhe erforderlich (z.B. Camapren Cat. III, Firma KCL)
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: flüssig
9.2. Farbe: gelb, bräunlich-gelb bis rötlichgelb
9.3. Geruch: arteigen, an Thymol und Safrol erinnernd
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt nicht bestimmt
9.5. Flammpunkt: 66 °C
9.6. Dichte: Bei 20°C 0,875 bis 0,954 g/cm3
9.7. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C nicht mischbar
Ethanol 80% Bei 20 °C 1 Volumenteil in 2 Volumenteilen
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Thermische Zersetzung: keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine bekannt
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine bekannt
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Die gesundheitsschädliche und reizende Wirkung ist im Wesentlichen bedingt durch den Gehalt an Carvacrol, p-Cymol und Thymol.
LD50 (rat, oral): 1370 mg/kg
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizwirkung.
11.2.2. am Auge: Reizwirkung. Ernste Augenschäden können nicht ausgeschlossen werden.
12. Angaben zur Ökologie
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Quantitative Angaben zur ökologischen Wirkung liegen nicht vor.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 3
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 31c
14.1.3. Kemler-Zahl: 30
14.1.4. UN-Nummer: 1993
14.1.5 Bezeichnung des Gefahrgutes: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G: Ätherisches Öl
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
3.2.2. R 65 Gesundheitsschädlich: Kann  beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung) wassergefährdend
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF-Klassifizierung A III
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
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16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Stand der Information: 14.02.2003