Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV - Testosteronpropionat
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Testosteron-propionat Art. #103319 | ||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Testosteron-17-propionat 3-Oxoandrost-4-en-17b-yl-propanoat; 17b-Propionyloxy-4-androsten-3-on; 17b-Hydroxyandrost-4-en-3-on (In Form des 17-Propionats) |
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1.1.2. | Andere Namen: | engl. Testosterone-17b-propionate, 4-Androsten-17b-ol-3-one 17-propionate, 17b-hydroxy-4-androsten-3-one 17-propionate, 17b-Propionyloxy-4-androsten-3-one; lat. Testosteronum propionicum, Testosteroni propionas |
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1.1.3. | Summenformel: | C22H32O3 | ||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 344,5 g/mol | ||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||
OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||
Anschrift
siehe Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel. (07133)
17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [57-85-2] | ||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Testosteron-propionat | ||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 200-351-1 | ||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||
2.2.3. | Beilstein-Registry-Nummer (BRN): | 2221760 | ||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||
Gefahrenbezeichnung(en) | ||||||||||||
T | Giftig TOXIC |
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Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||
R 45 | Kann Krebs erzeugen | |||||||||||
R 22.1 | Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken | |||||||||||
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen | |||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Reichlich Frischluftzufuhr. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. | ||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung und Schuhe entfernen. Mindestens 15 Minuten lang mit genügend fließendem Wasser abwaschen. Arzt hinzuziehen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt während mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | ||||||||||
4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt der Betroffene ist bei Bewußtsein. Sofort Arzt rufen. | ||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||
Kohlendioxid, Trockenlöschmittel, geeigneter Schaum oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||
Bei Feuer werden giftige Dämpfe frei. | ||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||
Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen, um Haut- und Augenkontakt zu vermeiden. Bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umluftunabhängiges Atenmschutzgerät, Chemieschutzkleidung. | ||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||
Bereich umgehend evakuieren. Staubbildung und Einatmen von Stäuben unbedingt vermeiden. Atemschutzmaske mit geeignetem Filter, Schutzbrille, Schutzkleidung, Gummischuhe und starke Gummihandschuhe tragen. Einweg-Überbekleidung tragen und diese nach Gebrauch fachgerecht entsorgen. | ||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubbildung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Zone nach Beseitigung des Materials gründlich nachreinigen und lüften.. | ||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab-
und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Berührung mit den Augen, der Haut und der
Kleidung unbedingt vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Vor Licht geschützt. Trocken. Lagertemperatur: unter 20 °C. Verschlossen im Schrank mit Warnsymbol: Dreieck mit Totenkopfsymbol auf gelbem Grund. | ||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Notdusche und Augendusche bereithalten. | ||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Absaugung nötig. Bauartzugelassene Atemschutzmaske. | ||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe (Laborstandard, chemikalienresistent) | ||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Dichtschließende Laborschutzbrille | ||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung | ||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||
9.1. | Form: | fest, Pulver | ||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß | ||||||||||
9.3. | Geruch: | ohne Geruch | ||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | ca. 118-122 °C | ||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.6. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||
Wasser | Bei 20°C | sehr schwer löslich (< 0,5 g/L) | ||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | schwer löslich (ca. 10 g/L) | ||||||||||
Dichlormethan | Bei 20°C | nicht verfügbar. | ||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Thermische Belastung. Lichtzutritt. | ||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel, starke Basen | ||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. | ||||||||||
10.2.3. | Gefährliche Polymerisation: | wird nicht auftreten. | ||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||
RTECS Nummer: XA 3115000 http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/xa2f87f8.html | ||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs | ||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||
LD50 | 1000 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||
LD50 | 585 mg/kg | rat (intraperitoneal) | ||||||||||
LD50 | > 5 gm/kg | rat (subcutan) | ||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||
LD50 | 1350 mg/kg | mouse (oral) | ||||||||||
LD50 | 970 mg/kg | mouse (intraperitoneal) | ||||||||||
LD50 | > 5 gm/kg | mouse (subcutan) | ||||||||||
Anzeichen und Symptome nach Exposition: Verursacht anabole und androgene Auswirkungen. Kann Maskulinisierung, Stickstoff- und Wasserretention, Störungen des Elektrolytgleichgewichtes, Reproduktionsstörungen und androgene Nebenwirkungen verursachen. Schwangere dürfen dem Stoff nicht ausgesetzt werden. Testosteron und seine Ester können bei Exposition während der Schwangerschaft zur Vermännlichung des Fetus führen. Gemäß unseren Kenntnissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Stoffes nicht umfassend untersucht worden. | ||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||
an der Haut: | Kann
Hautreizungen hervorrufen. Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. |
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am Auge: | Reizungen. | |||||||||||
nach Einatmen: | Reizwirkung
auf die Schleimhäute und die oberen Atemwege. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. |
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Zusätzliche toxikologische Hinweise: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Informationen über die Zielorgane: Leber, Fortpflanzungsorgane | ||||||||||||
11.3. | Chronische Toxizität: | |||||||||||
Anzeichen und Symptome nach Exposition: Dieses Produkt ist ein Stoff oder enthält einen Bestandteil, der aufgrund seiner IARC-, OSHA-, ACGIH-, NTP- oder EPA-Klassifizierung als wahrscheinlich krebserzeugend eingestuft wird. | ||||||||||||
Art | Expositionszeit Konzentration |
species | ||||||||||
carcinogen | --- | rat (subcutan). Resultate: Tumorerzeugend: Neoplastisch nach RTECS Kriterien. Haut und Appendix - Andere: Tumore | ||||||||||
48W | rat (Implantat). Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Krebserzeugende Effekte: Prostatatumore. | |||||||||||
65W | mouse (Implantat). Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Lungen, Thorax oder Atmung: Tumore. Krebserzeugende Effekte: Blasentumore. | |||||||||||
mutagen | 300 umol/L | rat. Gewebetyp: Leber. DNA-Beschädigung | ||||||||||
1 mg/L | Hamster. Gewebetyp: Embryo. Morphologische Umwandlung. | |||||||||||
teratogen | Resultate: Gefahr einer angeborenen Mißbildung des Fetus möglich | |||||||||||
17-20D
PREG 100 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Urogenitalsystem | |||||||||||
16-20D
PREG 25 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Urogenitalsystem | |||||||||||
17D
PREG 7,5 mg/kg |
rat (subcutan). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Urogenitalsystem. Auswirkungen auf Neugeborene: Verzögerte Effekte | |||||||||||
15D
PREG 6,25 mg/kg |
rat (subcutan). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Haut und Hautfortsätze | |||||||||||
fortpflanzungsgefährdend | Resultate: Exposition über den Grenzwert kann gemäß Tierversuchen zu Fortpflanzungsstörungen führen. | |||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Darf nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. | ||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||
Chemikalien,
die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||
RID / ADR: Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||
T | GIFTIG | |||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||
R 45 | Kann Krebs erzeugen | |||||||||||
R 22.1 | Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken | |||||||||||
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen | |||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||
S 53 | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. | |||||||||||
S 36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. | |||||||||||
S 45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | |||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV): | betroffen | |||||||||||
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): | Auf die besonderen Ermittlungs- und Anzeigepflichten in Bezug auf krebserzeugende Stoffe wird hingewiesen | |||||||||||
Wassergefährdungsklasse (WGK): | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||
Schweizer Giftklasse (CH): keine Angaben verfügbar | ||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei
Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf
die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch
keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung
Feinchemikalien. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch zu Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder Analysenzwecken bestimmt. Nicht als Heilmittel, nicht als Kosmetikazusatz, nicht als Haushalts- oder Agrarchemikalie und nicht zu anderen Verwendungszwecken. |
Stand der Information: 27.04.2004