Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Vitamin A-Säure - OMIKRON Art. #102493 | ||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Vitamin-A-säure (2E,4E,6E,8E)-3,7-Dimethyl-9-(2,6,6-trimethylcyclohex-1-enyl)nona-2,4,6,8-tetraensäure |
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1.1.2. | Andere Namen: | Retin(oe)säure, Tretinoin, ATRA, all-trans-Retinoic acid |
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1.1.3. | Summenformel: | C20H28O2 | ||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 300,42 g/mol | ||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||
OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||
Anschrift
siehe Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel. (07133)
17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [302-79-4] | ||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Vitamin-A-säure | ||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 2061290 | ||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||
2.2.3. | Beilstein-Registry-Nummer (BRN): | 2057223 | ||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||
Gefahrenbezeichnung(en) | ||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich/Reizend HARMFUL / IRRITANT |
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Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken | |||||||||||
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | |||||||||||
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen | |||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Reichlich Frischluftzufuhr. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Bei Atenstillstand künstliche Beatmung durchführen. | ||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung und Schuhe entfernen. Mindestens 15 Minuten lang mit genügend fließendem Wasser abwaschen. Bei Beschwerden und/oder andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt während mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | ||||||||||
4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt der Betroffene ist bei Bewußtsein. Arzt rufen. | ||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||
Kohlendioxid, Löschpulver, geeigneter Schaum oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||
Bei Feuer werden giftige Dämpfe frei. | ||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||
Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen, um Haut- und Augenkontakt zu vermeiden. | ||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||
Bereich evakuieren. Staubbildung und Einatmen von Stäuben unbedingt vermeiden. Atemschutzmaske mit geeignetem Filter, Schutzbrille, Schutzkleidung, Gummischuhe und starke Gummihandschuhe tragen. | ||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubbildung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Zone nach Beseitigung des Materials gründlich nachreinigen und lüften.. | ||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab-
und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Vor Licht geschützt. Lagertemperatur: zwischen 0 und +4°C. Getrennt von Lebensmitteln lagern. | ||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Notdusche und Augendusche bereithalten. | ||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Absaugung nötig. Bauartzugelassene Atemschutzmaske. | ||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe (Laborstandard, chemikalienresistent) | ||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille | ||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung | ||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||
9.1. | Form: | fest, feine Kristalle | ||||||||||
9.2. | Farbe: | zitronengelb bis schwach orangefarben | ||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen | ||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | ca. 182 °C (Zers.) | ||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.6. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||
Wasser | Bei 20°C | praktisch unlöslich | ||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | schwer löslich | ||||||||||
Dichlormethan | Bei 20°C | löslich | ||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Thermische Belastung. Lichtzutritt. | ||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel | ||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. | ||||||||||
10.2.3. | Gefährliche Polymerisation: | wird nicht auftreten. | ||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||
RTECS Nummer: VH6475000 | ||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Retinsäure | ||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||
LD50 | 2000 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||
LD50 | 96 mg/kg | rat (intraperitoneal). Bemerkungen: Rückenmark: Andere degenerative Veränderungen. Verhalten: Ataxie. Blut: Normocytenanämie. | ||||||||||
LD50 | 75 mg/kg | rat (i.v.) | ||||||||||
LD50 | 53 mg/kg | rat (subcutan). Bemerkungen: Verhalten: Halluzinationen, gestörte Wahrnehmung. Lungen, Thorax oder Atmung: Atemdepression. Ernährung und Gesamtmetabolismus: Gewichtsverlust oder verminderte Gewichtszunahme. | ||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||
LD50 | 1100 mg/kg | mouse (oral) | ||||||||||
LD50 | 208 mg/kg | mouse (intraperitoneal) | ||||||||||
LD50 | 92 mg/kg | mouse (i.v.) | ||||||||||
LD50 | 253 mg/kg | mouse (subcutan). Bemerkungen: Verhalten: Schlaf. Lungen, Thorax oder Atmung: Atemdepression. Ernährung und Gesamtmetabolismus: Gewichtsverlust oder verminderte Gewichtszunahme. | ||||||||||
Weitere
toxikologische Hinweise: Gemäß unserer Kenntnisse sind die toxikologischen
Eigenschaften nicht umfassend untersucht worden. Das Produkt ist mit der beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. |
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11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||
an der Haut: | schwache
Reizeffekte (RTECS Daten zur Reizwirkung: Haut. Menschen. 525 mg. 21D. I) Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. |
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am Auge: | Reizungen. | |||||||||||
nach Einatmen: | Reizwirkung
auf die Schleimhäute und die oberen Atemwege. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. |
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Zusätzliche toxikologische Hinweise: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||
11.3. | Chronische Toxizität: | |||||||||||
Art | Expositionszeit Konzentration |
species | ||||||||||
carcinogen | 30W | mouse (cutan). Resultate: Tumorerzeugend: Neoplastisch nach RTECS Kriterien. Haut und Appendix - Haut: Nach systemischer Exposition Photosensibilisierung. Haut und Appendix - Andere: Tumore | ||||||||||
mutagen | 1 umol/L | man. Gewebetyp: Leukocyten. DNA Inhibition | ||||||||||
1000 ppm | man. Haut: Andere Mutationstestsysteme | |||||||||||
5 mg/L | man. Gewebetyp: Fibroblasten. Schwesterchromatidaustausch | |||||||||||
teratogen | Resultate: Gefahr einer angeborenen Mißbildung des Fetus möglich | |||||||||||
14-16D
PREG 15 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Skelettmuskulatur | |||||||||||
11D
PREG 120 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Auge, Ohr. Spezifische Entwicklungsanomalien: Kraniofazial (einschliesslich Nase und Zunge). Spezifische Entwicklungsanomalien: Skelettmuskulatur | |||||||||||
8-10D
PREG 18 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Auge, Ohr | |||||||||||
6-16D
PREG 55 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Effekte auf Embryo oder Fetus: Fetustoxizität (ausser Tod, z.B. verkrüppelter Fetus) | |||||||||||
fortpflanzungsgefährdend | 11-13D PREG 15 mg/kg |
rat (oral). Resultate: Effekte auf Fruchtbarkeit: Nachimplantative Sterblichkeit (z.B. Tod und/oder resorbierte Implantate per Gesamtzahl der Implantate). Effekt auf Embryo oder Fetus: Tod des Fetus | ||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. | ||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||
Chemikalien,
die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||
RID / ADR: Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken | |||||||||||
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | |||||||||||
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen | |||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||
S 22 | Staub nicht einatmen. | |||||||||||
S 36/37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. | |||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV): | betroffen | |||||||||||
Wassergefährdungsklasse (WGK): | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||
Schweizer Giftklasse (CH): keine Angaben verfügbar | ||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei
Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf
die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch
keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung
Feinchemikalien. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch zu Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder Analysenzwecken bestimmt. Nicht als Heilmittel, nicht als Kosmetikazusatz, nicht als Haushalts- oder Agrarchemikalie und nicht zu anderen Verwendungszwecken. |
Stand der Information: 22.05.2004