Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - Kaliumpermanganat


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu den Produkten Nr. 100310 bzw. 102826 Kaliumpermanganat, kristallin
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Kaliumpermanganat
1.1.2. Andere Namen: Kaliummanganat-(VII), "Übermangansaures Kalium", "Chamäleonviolett";
lat.: Kalium permanganicum, Kalii permanganas, Kalium supermanganicum, Kalium oxymanganicum, Kalium hypermanganicum;
engl.: potassium permanganate;
frz.: permanganate de potassium
1.1.3. Summenformel: KMnO4
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 158,04 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [7722-64-7]
2.1.2. Bezeichnung: Kaliumpermanganat
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 231-760-3
2.2.2. EG-Index-Nummer: 025-002-00-9
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich
3.1.2. O Brandfördernd Brandfördernd
3.1.3. N Umweltgefährlich Umweltgefährlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
3.2.2. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
3.2.3. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft
gegebenenfalls Atemspende oder Gerätebeatmung.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Mit viel Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen und sofort Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Milch oder in Milch eingequirlte rohe Eier trinken lassen. Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben
4.3. Hinweise für den Arzt:
Magenspülung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Auf Umgebung abstimmen.
5.2. Besondere Gefahren:
Nicht brennbar, aber brandfördernd. Brennbare Stoffe fernhalten.
5.3. Weitere Angaben:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten.
7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: TRGS 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..." beachten.
7.2.3. Lagerklasse nach VCI: 5.1A
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
8.2.1. Atemschutz: Bei Auftreten von Stäuben: Filter P2
8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Schutzbrille
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: kristallin
9.2. Farbe: violett, metallisch glänzend
9.3. Geruch: geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt > 240 °C (Zersetzung unter Sauerstoff-Abspaltung)
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.
9.6. Zersetzungstemperatur: > 240 °C
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung exlosionsgefährlicher Staub-Luft-Gemische möglich.
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C < 0,01 mbar
9.9. Dichte: Bei 20°C 2,703 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C etwa 1300-1600 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C 64,3 g/l
Wasser Bei 20°C 220 g/l
9.12. pH-Wert: Bei 20°C etwa 7-9 (Konz.: 20 g/l)
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Thermische Zersetzung: > 240 °C
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Organische Stoffe, Säuren, brennbare Stoffe, Wasserstoffperoxid, Hydroxylamin, Fluorwasserstoff, Ammoniumverbindungen, Alkohole/konz. Schwefelsäure, Schwefel, Phosphor
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Bei Berührung mit Reduktionsmitteln, organischen und brennbaren Stoffen besteht Feuergefahr.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt
10.3. Weitere Angaben:
Starkes Oxidationsmittel
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Kaliumpermanganat
11.1.1. Art Wert species
LD50 1090 mg/kg rat (oral)
(Anm.: Einstufung als "Gesundheitsschädlich": Akute Toxizität bei der Ratte, orale LD50 zwischen 200 und 2000 mg/kg)
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute.
11.2.2. am Auge: Starke Ätzwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Ödeme im Respirationstrakt.
11.2.4. nach Verschlucken: Übelkeit und Erbrechen.
Perforationsgefahr für Magen und Speiseröhre!
12. Angaben zur Ökologie
12.1. Ökotoxische Wirkungen:
12.1.1. Weitere ökologische Hinweise:
Toxisch für Fische: Ictalurus punctatus LC50 0,75 mg/l/96h
Carassium auratus LC50 3,6 mg/l/96h
Toxisch für Wasserorganismen: Daphnia EC0 0,63 mg/l
Bakterientoxizität: bakterizid. Gefahr für Trinkwasser.
Biologische Effekte: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
12.1.2. Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 5.1 Oxid_5.gif (1294 Byte) Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 17b
14.1.3. Kemler-Zahl: 50
14.1.4. UN-Nummer: 1490
14.1.5 Bezeichnung des Gefahrgutes: Kaliumpermanganat
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 5.1
14.2.2. Seite: 5067
14.2.3. UN-Nummer: 1490
14.2.4. Verpackungsgruppe: II
14.2.5. EMS-Nummer: 5.1-06
14.2.6. MFAG: 715
14.2.7. Richtiger technischer Name: Potassium permanganate OXIDIZING
14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 5.1
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1490
14.3.3. Verpackungsgruppe: II
14.3.4. Richtiger technischer Name: Potassium permanganate OXIDIZING
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
O Brandfördernd
N Umweltgefährlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Anm.: Mit R 8 gekennzeichnet werden brandfördernde Stoffe oder Zubereitungen (einschl. anorganische Peroxide), die bei Berührung mit brennbaren Materialien diese entzünden können oder die Feuergefahr vergrößern.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung) wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
15.3.1. TRGS (Techn. Regel Gefahrstoffe) 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..."
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Erstellt am 27.08.2002 * Letzte Überarbeitung am 02.05.2005